Ein Werk des Bildhauers Hans Kindermann (1911-1997) kennt jeder Fernsehzuschauer: Das große Adlerrelief, das er 1969 für den Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe schuf. Der Bildhauer Kindermann hatte sich mit seinem Entwurf gegen prominente Mitbewerber wie HAP Grieshaber, Rudolf Kügler, Karl Schmidt-Rottluff und Hans Uhlmann durchgesetzt.
Und doch ist der Künstler mit seinem in der Tradition der klassischen Figurendarstellung stehenden, statisch beruhigten Werk, das er vor allem in Werkreihen vorangetrieben hat, wenig bekannt. Für das Kunstmuseum Singen ist dies Anlass, dem einzigen Bildhauer unter den „Höri-Künstlern“ eine Überblicksausstellung in frisch umgebauten Ausstellungsräumen auszurichten. Damit bietet das Museum seinen Besuchern einmal mehr eine Entdeckung und leistet einen Forschungsbeitrag zur Kunstgeschichte im deutschen Südwesten.
Die Schau vereint Groß- und Kleinplastiken, Skulpturen, Reliefs und Plaketten in unterschiedlichen Materialien sowie Zeichnungen aus der „Höri-Zeit“ (1944-1955), aber auch aus den Jahren an der Kunstakademie Karlsruhe (1957-1977) und aus dem Spätwerk nach 1977. All diese Arbeiten werden im Kontext der Sammlung des Kunstmuseums Singen und Hans Kindermanns gezeigt.
Mit der Stadt Singen ist der Bildhauer über seine Figurengruppe vor der Hohentwiel-Gewerbeschule verbunden, deren Realisierung 1952/53 einen der ersten Nachkriegsskandale um moderne Kunst im öffentlichen Raum provozierte. Die Argumentationslinien der damaligen Auseinandersetzung dokumentiert die Ausstellung.